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Feuerwerksverbot in Ronnenberg

Der Krisenstab der Stadt Ronnenberg hat sich mit dem Ordnungsamt, dem PK Ronnenberg und der Freiwilligen Feuerwehr abgestimmt und die Straßen und Plätze für die Stadt Ronnenberg bei der Region gemeldet.

Untersagt ist das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 – das sind klassische Silvester-Feuerwerkskörper, die nur im Freien verwendet werden dürfen und nur an Personen ab 18 Jahren abgegeben werden – auf belebten öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen. Auch das Mitführen von Feuerwerk in den entsprechenden Bereichen ist verboten. Lediglich Kleinstfeuerwerk wie Knallerbsen und Wunderkerzen sind nach wie vor erlaubt.

Die Bereiche in Ronnenberg, in denen das Abbrennen von Feuerwerken,  zum Schutz der Bevölkerung vor der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 auf dem Gebiet der Region Hannover, untersagt ist im Detail:

  • Parkplatz Edeka-Markt, Über den Beeken 10
  • Parkplatz Netto-Markt, Normannische Straße 2
  • Kirchplatz, Straße Am Kirchhofe
  • Parkplatz des Gemeinschaftshauses Ronnenberg, Weetzer Kirchweg 3
  • Bushaltestelle Lange Reihe

Eine vollständige Liste aller Stadtteile und weiterer Verbotszonen in der Region Hannover ist auf der Webseite der Stadt Ronnenberg zu finden.

Wir wünschen Ihnen und Euch einen guten Rutsch in das neue Jahr! Bleiben Sie weiterhin gesund.

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