Richtig parken kann Leben retten

Wohlmöglich wurde ihr Fahrzeug nicht korrekt abgestellt.

Diese Seite soll Sie darüber informieren, wie sie Ihr Fahrzeug so abstellen, dass Rettungsfahrzeuge auf Alarmfahrt ungehindert daran vorbei kommen. Wir prüfen unregelmäßig zB. bei Übungsdiensten unser Durchkommen an Engstellen. Diese Engstellen beeinträchtigen nicht nur den Straßenverkehr, sondern können im Ernstfall auch Rettungsdienste und Feuerwehr behindern. In Notfällen zählt jede Sekunde! Wenn wir den Einsatzort nicht rechtzeitig erreichen können, sind wir möglicherweise gezwungen, drastische Maßnahmen zu ergreifen, was zusätzliche Zeit in Anspruch nimmt.

Wird die Feuerwehr oder der Rettungsdienst blockiert, können Geldbußen und Punkte in Flensburg drohen. Die Höhe der Strafe variiert je nach Schwere der Behinderung.

Um solche Situationen von vornherein zu vermeiden, haben wir die wichtigsten Abstände und Regeln übersichtlich zusammengefasst.

In jeder Straße muss eine Mindestdurchfahrbreite von 3,05 Metern gewährleistet sein. Falls diese Anforderung nicht erfüllt ist, ist das Parken von Fahrzeugen in dieser Zone untersagt. Beachtenswert ist, dass die tatsächlich verfügbare Breite für die Durchfahrt eines weiteren Fahrzeugs gemessen wird.

Der Abstand zwischen versetzt parkenden Fahrzeugen sollte ausreichend sein, um einen ungehinderten Durchgang für LKW zu ermöglichen. Ein empfehlenswerter Richtwert liegt bei etwa 10 Metern Abstand zwischen den Fahrzeugen. Berücksichtigen Sie dabei, dass LKW in Kurven zum Ausholen Platz benötigen, vor allem zur Außenseite hin.

Es ist zwingend erforderlich, einen Abstand von 5 Metern (gerne auch mehr) einzuhalten, um sicherzustellen, dass größere Fahrzeuge die Kurve ohne Rangieren bewältigen können. Die Messung erfolgt von den Schnittpunkten der Bordsteinkanten aus. Jegliches Parken in diesem Bereich ist untersagt. Beachten Sie dabei, dass das Parken auf der gegenüberliegenden Seite die Durchfahrtsbreite nicht so stark reduzieren darf, dass Behinderungen entstehen. In Kurven, insbesondere in engen und unübersichtlichen Abschnitten, ist jegliches Parken untersagt. Die 5-Meter-Abstandsregel, die auch für Kreuzungen und Einmündungen gilt, ist hier maßgeblich. Wenn die Straße über einen baulich angelegten Radweg verfügt, sollten sogar bis zu 8 Meter Abstand vom Scheitelpunkt eingehalten werden.

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Wir hoffen auf Ihr verständnis und bedanken uns für Ihre mithilfe!